Die letzten landesrechtlich geregelten Corona-Schutzmaßnahmen sind mit Wirkung vom 1. März 2023 aufgehoben.
Die noch vom Bund per Infektionsschutzgesetz auferlegte FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern
sowie Patientinnen und Patienten in Arztpraxen und medizinischen bzw. therapeutischen Einrichtungen entfällt seit dem 8. April 2023.
Genießen wir also die wiedererlangten
Freiheitsgrade!
Alles Gute & bleiben Sie gesund!
Herzlichst,
Markus Meyer-Tietjen