Sehr geehrte Patienten & Patientinnen,
die Praxis wird nach einem Bestellsystem geführt. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit exklusiv für den jeweiligen Patienten reserviert ist.
Dieser ist daher verpflichtet:
• Termine pünktlich einzuhalten,
• falls erforderlich, Termine frühzeitig, spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, abzusagen,
damit die für ihn vorgesehene Zeit noch anderweitig verplant werden kann.
Im Falle unentschuldigt nicht wahrgenommener oder nicht rechtzeitig abgesagter Termine ist die Praxis gemäß § 615 BGB berechtigt,
ein Ausfallhonorar zu erheben in Höhe des zum fraglichen Zeitpunkt aktuellen pauschalen Vergütungssatzes.
Ich bedanke mich daher ausdrücklich bei Ihnen dafür, dass Sie Ihre Termine pünktlich wahrnehmen, sich bei Terminänderungen stets frühzeitig melden
und im Falle eines unvermeidbaren Ausfalles das Ausfallhonorar begleichen.
Danke für die dadurch zum Ausdruck gebrachte Wertschätzung für die Behandlungszeit und das Bestellsystem der Praxis.
Weniger Ausfallrechnungen bedeuten weniger ausgefallene Behandlungszeit und mehr Patienten, die von Leistungen der Praxis profitieren können.
Herzlichst,
Markus Meyer-Tietjen

