WER DARF OSTEOPATHIE AUSÜBEN


Der Begriff Osteopathie ist in Deutschland bisher nicht (generell) geschützt, d.h. prinzipiell darf jeder behaupten, sie zu praktizieren, gleich welche Qualifikation er hat.

 

Um gegenüber den Patienten dennoch einen Ansatz von Qualifikations- & Qualitäts- Transparenz zu realisieren, führt der Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD) eine Therapeutenliste, die telefonisch, schriftlich oder im Internet unter www.osteopathie.de abgefragt werden kann. Therapeuten, die auf dieser Liste geführt werden, erfüllen vom Verband festgelegte Qualifikationskriterien. Hierzu zählen z.B. eine bestimmte Mindestanzahl von Ausbildungsstunden an einer vom Verband anerkannten Osteopathieschule, der Abschluss der fünfjährigen Ausbildung durch eine schulinterne sowie eine nationale Verbandsprüfung (AFO), die Verbandsmitgliedschaft und der kontinuierliche Nachweis weiterführender Fortbildungsaktivitäten.

 

Die Therapeuten, die zusätzlich nach Abschluss ihrer Ausbildung eine wissenschaftliche Abschlussarbeit absolvieren, dürfen die Zusatzbezeichnung/ Marke D.O.® führen. Den Zusatztitel M.R.O.®- Mitglied im Register der Osteopathen (Deutschland)- führen die Therapeuten mit einem D.O.®- Titel, die als ausschließlich osteopathisch arbeitende Therapeuten im Register registriert sind. Dieser Titel ist geschützt.